|
|
| Neue Geschäftseinheit | PRINT | | CAS Education mit Software für Bildungsexperten |
Karlsruhe, April 2010 - Die CAS Software AG bündelt ihr rund 10-jähriges Branchen-Know-how in einer Geschäftseinheit mit dem Namen CAS Education. Sie entwickelt und betreut mehrere Lösungen für den Bildungsbereich: CAS Campus für die Hochschulverwaltung, CAS Alumni für die Ehemaligenverwaltung, CAS Platon TSM für das Schulmanagement und CAS Platon Intranet für die schnelle Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schulverwaltung.
"Unsere Lösungen für die Bildungsbranche sind strategisch wichtig für die CAS Software AG. Deshalb bündeln wir das Know-how in einer neuen Geschäftseinheit", sagt Martin Hubschneider, Vorstandsvorsitzender der CAS Software AG. "CAS Education bietet Hochschulen und Schulen Lösungen mit einem kompletten Funktionsspektrum und hoher Flexibilität. Dabei halten standardisierte Bausteine den Aufwand im Rahmen."
Software für Bildungsexperten
Die CAS Software AG nennt ihre neue Geschäftseinheit "Smart Company". Hierdurch hebt sie hervor, dass die komplette Verantwortung für die Kunden und Produkte bei CAS Education liegt. "Unsere Kunden erhalten ganzheitliche Lösungen aus einer Hand. Von der Planung bis zur Wartung unterstützen wir reibungslose und effiziente Abläufe", stellt Thomas Lindner, Geschäftsführer der CAS Education, einen Hauptvorteil vor, den die neue Geschäftseinheit bietet.
Unter dem Motto "Software für Bildungsexperten" engagiert sich CAS Education für mehr Service in der Bildung. Die Experten gestalten Projekte jeder Größe optimal mit in der Praxis bewährten Prozessen.
Tag der Hochschule ein voller Erfolg
Am 20. April, dem Tag der Hochschule, stellte sich CAS Education erstmals öffentlich vor. Um die 70 Hochschulmitarbeiter aus ganz Deutschland fanden sich an der Ruhr-Universität Bochum zusammen und nutzten das gebündelte Know-how sowie die zahlreichen Expertenvorträgen.
|
| |
| |
|
Druckansicht Artikel empfehlen Kontakt zur Redaktion |
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
| Top |
___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________
|
|
|
| Ergebnisreport |  | | Überraschungssieger und mehr | | Die "Anbieter des Jahres 2012" sind gekürt. In fünf Kategorien stehen die Sieger der Rankings fest, die aus den gültigen Kundenvoten des eLearningCHECK 2012 hervorgingen. Manche Überraschung war darunter. Wie auch die Erkenntnis, dass Content mit den Tools im Aufmerksamkeitswert gleichzieht. Lesen Sie jetzt alle Details!
Zum eLearningCHECK-Report | | | | | | | | | | | | | | |
|
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
|