Bildungsgutschein

Erfolgreich nach AZAV zertifiziert

Kiefersfelden, August 2018 - Die INN-ovativ KG hat nun ihre Zertifizierung AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erfolgreich abgeschlossen. Damit ist sie einer der wenigen zugelassenen Bildungsträger für eLearning, der den Anforderungen des dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III, §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt) entspricht. Zertifiziert wurde das Gesamtpaket "Vom Anfänger zum Profi".

Das Gesamtpaket beinhaltet folgende Kurse:

  • Abfalltransport
  • ADR 2.0
  • Akquisition 2.0
  • Digitaler Tacho
  • English for logistics
  • Haftung & Versicherung 2.0
  • How to become a transport 2.0
  • Internetsicherheit
  • Lademitteltausch und -verwaltung 2.0
  • Ladungssicherung 2.0
  • Lenk- und Ruhezeit 2.0
  • LKW Technik 2.0
  • Schäden / Diebstahl /Sicherheit 2.0
  • Unterweisung nach IFS 2.0
  • Vom Anfänger zum Disponenten
  • Zoll 2.0

Arbeitnehmer, die eine Fortbildung für ihre berufliche Eingliederung oder eine Fortbildung zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes suchen und Arbeitssuchende können sich die Kosten für den Gesamtkurs erstatten lassen. Voraussetzung, um einen Bildungsgutschein zu erhalten ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit und gegebenenfalls durch den Bildungsträger. Im Detail wird auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bzw. auf das Merkblatt 6, Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagenturverwiesen.
ür Arbeitgeber hält die Bundesagentur für Arbeit das Förderprogramm WeGebAU bereit, über das Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren können.

Wer kann gefördert werden?

  • Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, die vom Arbeitgeber für die Dauer der Qualifizierung freigestellt werden,
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
  • Personen unter 45 Jahre können mit 50%, Personen ab 45 Jahre sogar mit 75% gefördert werden.

Voraussetzungen sind:

  • die Förderung muss zugelassen sein.
  • die Bildungseinrichtung eine Zulassung nach AZAV

Beide Voraussetzungen erfüllt die INN-ovativ KG.

  • Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei Fortzahlung des Lohnes durchgeführt werden.
  • Die Lehrgänge Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.