Regelungen zum eLearning für Berufskraftfahrer beschlossen
Berlin, Januar 2026 - Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von eLearning in Form des digitalen Unterrichts in der Weiterbildung ergänzt. Das beschloss der Bundestag Ende 2025, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften annahm.
Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Bundesregierung nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in der 19. Legislaturperiode die Regierung aufgefordert hatte, dem damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, "in der Regelungen über den Einsatz von eLearning enthalten sind".
Mit der Novellierung werden die Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über eLearning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen. Gleichzeitig werden damit auch die Regelungen über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht angepasst. Darüber hinaus wird das Datenschutzrecht im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, konkretisiert.
Änderung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters, das Informationen über den Besuch von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, wird das Register um ein Datenfeld erweitert. Die zugrundeliegenden Vorschriften werden angepasst.
"Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022/2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von eLearning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde", schreibt die Bundesregierung. Anerkennungsbehörden können so künftig zu Unrecht in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragenen Unterricht der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildungen von Ausbildungsstätten stornieren.


