Einreichen bis 31.07.2015

vebn-Gütesiegel ab sofort auch für Nichtmitglieder

Oldenburg, Juni 2015 - Der Verband eLearning Business Norddeutschland (vebn) öffnet das Vergabeverfahren für sein vebn-Gütesiegel ab sofort für Nichtmitglieder. Seit 2008 zeichnet der im niedersächsischen Oldenburg ansässige Verband jährlich eLearning-Lösungen seiner Mitglieder mit dem vebn-Gütesiegel aus. Ziel des Gütesiegels ist es, die Wahrnehmung der Qualität von betrieblichen eLearning-Angeboten am Markt zu erhöhen und interessierten Unternehmen Orientierung bei der Auswahl von Angeboten zu bieten.

Ab sofort können auch Nichtmitglieder eLearning Lösungen für eine Qualitätsbeurteilung einreichen. Anmeldefrist für eine Einreichung ist der 31. Juli 2015, die Materialien selbst müssen dem vebn einen Monat später vorliegen. Weitere Details finden sich auf der Website des Verbandes unter vebn.de. Auch wenn der Verband in Norddeutschland gegründet wurde, ist das Prüfverfahren offen für Einreichungen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum.

Im Rahmen des Vergabeprozesses wird die Lösung von einer Experten-Jury ausgiebig geprüft. Dafür hat der vebn einen Prüfkatalog mit 90 Kriterien aus neun Kategorien wie z.B. Inhalte, Methodik und Technik entwickelt. Der Katalog hat mit diesem Umfang Mustercharakter unter deutschen Bildungspreisen. Für die Prüfgebühr von 600,- Euro erhalten Nichtmitglieder eine ausführliche qualitative Beurteilung ihrer Einreichung, die wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung der eingereichten Lösung liefert. Im Falle eines Verbandsbeitritts im Jahr der Einreichung reduziert sich die Gebühr auf die 400,- Euro, die Mitglieder für diese Siegel-Prüfung zahlen.

"Mit der Öffnung des vebn-Gütesiegels auch für Nichtmitglieder leisten wir als Verband einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Qualität und zur Verbesserung der Wahrnehmung digitaler Lernangebote in der gesamten Bildungslandschaft", erläutert Andreas Eißner, Vorstandsvorsitzender des vebn. Da Qualität vor Menge steht, ist die Zahl der Einreichungen pro Jahr auf acht begrenzt. Es gilt der Zeitpunkt der Einreichung: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, auch was die Auszeichnung mit einem vebn-Gütesiegel angeht.