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"Medienrecht - Fallen und Auswege"

Berlin, Januar 2006 - Das Einbeziehen des Internets für Inhalte, Organisation und Durchführung von Lehrveranstaltungen gehört mittlerweile zum Standard. Damit kommen heterogene Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und Haftungsrecht ins Spiel. An der TU Berlin verhilft ein gebührenfreier Kurs zu neuen Einsichten.




Der Kurs am 23. Februar von 9 bis 17 Uhr soll Einblicke in mehrere Gebiete des Rechts geben, die auf den ersten Blick sehr unterschiedliche Aspekte einer eLearning Veranstaltung betreffen, die aber beim zweiten Hinsehen alle etwas gemeinsam haben: Den Ausgleich gegensätzlicher Interessen.


Im Urheberrecht werden juristische Konzepte für den Fluss von Informationen behandelt. Den Schwerpunkt bildet ein möglichst weitgehender Ausgleich der Kontrollinteressen von Rechteinhabern und der Freiheitsinteressen von Wissenschaftlern an Hochschulen. Im Datenschutzrecht werden Augleichsversuche für den Interessenkonflikt zwischen dem Interesse einzelner Personen am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und dem Freiheitsinteresse der Wissenschaftler, die personenbezogene Daten als Gegenstand der Lehre verwenden, diskutiert.


Am Beispiel des Vertragsrechts stehen Modelle zur Diskussion, die den Interessenausgleich der am eLearning Beteiligten so abbilden, dass sich die Beteiligten in den Formulierungen eines Vertrages möglichst weitgehend wieder finden. Schließlich zeigt das Haftungsrecht, welche Interessen beim Betrieb von Webseiten im Spiel sind und wie Fallen bereits im Vorfeld erkannt und umgangen werden können.


Der Kurs ist gebührenfrei. Anmeldung unter Tel. 030-314 24030.