|
|
| 3 Fortbildungsangebote | PRINT | Exzellenzprojekt der Initiative D 21 |
Frankfurt, Juli 2008 - Gesucht wird nicht "der Superlehrer" sondern die "besten Lehrkräfte für Deutschlands Schulen der Zukunft!". So der Titel eines Projekts der Initiative D21, das im April 2008 seine Arbeit aufnahm. Im Rahmen des Exzellenzansatzes sollen Referendaren und jungen Lehrkräften im Tandem mit der Schulleitung gezielt Digitale Kompetenz und pädagogisch innovative Lehrmethoden vermittelt werden – unter dem Motto: "Visionen leben. Wissen nutzen."
Bisher arbeiten nur 23 Prozent der deutschen Schüler regelmäßig an einen Computer im Unterricht – im internationalen Vergleich bedeutet das den letzten Platz. Gerade einmal 13 Prozent verdanken ihre Computerkenntnisse der Schule (OECD-Durchschnitt 26 Prozent). Daher ist es dringend geboten, die Lehrmethoden sowie die Fortbildung der Pädagogen zu modernisieren – "Die besten Lehrkräfte für Deutschlands Schulen der Zukunft!" ist ein entscheidender Schritt hierzu.
Wenn Lehrerinnen und Lehrer entsprechend qualifiziert sind, steigen die Lernerfolge der Schüler deutlich. Untersuchungen der OECD belegen, dass Schüler, die im Unterricht regelmäßig und reflektiert den Computer nutzen, schneller und nachhaltiger lernen.
Im Zentrum der insgesamt drei Fortbildungs-Angebote des Projekts steht der multimediale Unterricht im Kontext des "Mitmach-Webs" oder "Web 2.0". Ebenso werden hiermit zusammenhängende Aspekte wie eine neue Lehrerrolle und eine stärkere Selbstbestimmung der Schüler beim Lernen thematisiert.
Während der Pilotphase 2008 befindet sich zusätzlich das Tandem "Junglehrkraft / Schulleitung" im Mittelpunkt der Weiterbildung, um generationsübergreifend aktuelle Themen wie "Eigenverantwortliche Schule" und modernes Schulmanagement im Hinblick auf neue Medien zu behandeln.
Unterstützt wird "Die besten Lehrkräfte für Deutschlands Schulen der Zukunft!" maßgeblich von den D21-Mitgliedern Intel und Oracle sowie den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen und Sachsen. Weitere Partner sind Fujitsu Siemens Computers, O2 Germany, Air Berlin sowie Zeitverlag Gerd Bucerius, Bildungsklick.de, bildung+ und TeachersNews.net auf Seiten der Medien.
|
| |
| |
|
Druckansicht Artikel empfehlen Kontakt zur Redaktion |
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
| Top |
___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________
|
|
|
| | | | | | | | | | Das Kundenvotum |  | | Die Anbieter des Jahres 2010 | | "Die Kunden haben das letzte Wort." Gemäß dieser Idee hatten CHECK.point eLearning und die Salespotential GmbH gemeinsam mit der wissenschaftlichen Unterstützung von studiumdigitale an der Goethe Universität Frankfurt und dem Medienpartner managerSeminare eine umfangreiche Online-Befragung deutschsprachiger eLearning-Kunden ins Leben gerufen. "Anbieter des Jahres 2010" dürfen sich nun die VIWIS GmbH in der Kategorie LMS, die datango AG im Bereich Autorentools, die inside-Unternehmensgruppe auf dem Sektor Standard-Content Business Skills und die Know How! AG in den zwei Kategorien Standard-Content IT sowie Individuelle Contentproduktion, nennen. Alle Detailergebnisse des Kundenvotums enthält der eLearningCHECK 2010. | | | | | | | | Berufsziele erkunden |  | | Internetführerschein Berufsorientierung | | Der "Internet Führerschein Berufsorientierung" für Schüler wird in diesen Tagen über das Kultusministerium Hessen, das Kultusministerium Sachsen-Anhalt, das Bezirksamt Berlin Neukölln und die Initiative N-21 insgesamt in einer Auflage von 100.000 CDs an Schüler in diesen Bundesländern verteilt. Erfahren Sie mehr!
| | | | | |
|
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
|
www.blog.initiatived21.de