|
|
| Kostenlos verfügbar | PRINT | | "LERNET 2.0-Praxisleitfaden" für KMU erschienen |
Essen, August 2010 - Auch kleine und mittlere Unternehmen können jetzt Werkzeuge des Web 2.0 nutzbringend zum Lernen
einsetzen. Der "LERNET 2.0-Praxisleitfaden" hilft
Bildungsverantwortlichen in KMU, sinnvolle Anwendungen des digitalen Lernens für ihre Unternehmen zu finden und einzuführen. Er erläutert das Web-2.0-Fachvokabular und bietet konkrete Anleitungen, die Schritt für Schritt die Einführung von Blogs, Twitter, Mikroblogs, Wikis und Virtuellen Klassenräumen beschreiben. Der Leitfaden steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.
Erfahrungen und Ergebnisse des Projekts liegen nun in Form eines Praxisleitfadens vor. Der LERNET 2.0 Leitfaden verschafft Entscheidern im Unternehmen einen Überblick über die neuen Lern- und Kommunikationsinstrumente des "Web 2.0" und zeigt an praktischen Beispielen, wie sie sich im Unternehmen einsetzen lassen. Praktiker geben Tipps zu den "Do´s and Don´ts", die man bei der Einführung von eLearning
im Unternehmen beachten sollte. |
| |
| |
|
Druckansicht Artikel empfehlen Kontakt zur Redaktion |
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
| Top |
___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________
|
|
|
| Ergebnisreport |  | | Überraschungssieger und mehr | | Die "Anbieter des Jahres 2012" sind gekürt. In fünf Kategorien stehen die Sieger der Rankings fest, die aus den gültigen Kundenvoten des eLearningCHECK 2012 hervorgingen. Manche Überraschung war darunter. Wie auch die Erkenntnis, dass Content mit den Tools im Aufmerksamkeitswert gleichzieht. Lesen Sie jetzt alle Details!
Zum eLearningCHECK-Report | | | | | | | | | | | | | | |
|
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
|