|
|
| studiumdigitale | PRINT | | Fortbildung zum eLearning-Experten |
Frankfurt, August 2010 - Gemeinsam mit dem MedienKompetenzZentrum und dem Bildungswerkes der Erzdiözese Köln, dem Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW und Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben NRW bietet studiumdigitale, die zentrale eLearning Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt, eine Fortbildung zum eLearning-Experten und Teletutor an.
Ziel der Fortbildung ist die Teilnehmenden zu befähigen, eigene eLearning-Veranstaltungen zu konzipieren und Lernende in Online-Phasen zu betreuen. Die dreimonatige Qualifizierung besteht aus drei Präsenzblöcken je zwei Tagen und zwei längeren Online-Phasen, in denen die Teilnehmenden selbst erfahren können, wie es ist, online zu lernen. Der Zeitaufwand
beträgt ca. 80 Lernstunden. Davon werden ca. 40 für
Präsenzveranstaltungen und ca. 40 Lernstunden für Online-Lernen
zu Hause oder am Arbeitsplatz in einem Gesamtzeitraum von drei
Monaten benötigt.
|
| |
| |
|
Druckansicht Artikel empfehlen Kontakt zur Redaktion |
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
| Top |
___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________
|
|
|
| Ergebnisreport |  | | Überraschungssieger und mehr | | Die "Anbieter des Jahres 2012" sind gekürt. In fünf Kategorien stehen die Sieger der Rankings fest, die aus den gültigen Kundenvoten des eLearningCHECK 2012 hervorgingen. Manche Überraschung war darunter. Wie auch die Erkenntnis, dass Content mit den Tools im Aufmerksamkeitswert gleichzieht. Lesen Sie jetzt alle Details!
Zum eLearningCHECK-Report | | | | | | | | | | | | | | |
|
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
|