|
|
| Soeben erschienen! | PRINT | | MarktCHECK eAssessments: Was leisten Online-Prüfszenarien? |
München, Juli 2010 - Tests, Prüfungen und Assessments zeigen, welche Kenntnisse und Erfahrungen potenzielle Mitarbeiter mitbringen oder auch welche Wissenslücken und Defizite sie eventuell haben. Online- oder eAssessments sind daher immer stärker gefragt, um per Einstufungs-, Zwischen- oder Abschlusstest, für Zertifizierungen oder im Recruiting schnelle Prüfungsergebnisse zu liefern.
Für CHECK.point eLearning hat Kirsten Seegmüller den Markt gescannt und liefert im MarktCHECK eAssessments sowohl eine Übersicht von Tools und Anbietern als auch von Auswahl- und Einsatzszenarien. Daneben erhält die Frage: "Wer kann welche Vorteile realisieren?" eine systematische Antwort. Auch der "Sonderfall Potenzialanalyse" wird ausgiebig behandelt. |
| |
| |
|
Druckansicht Artikel empfehlen Kontakt zur Redaktion |
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
| Top |
___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________
|
|
|
| Ergebnisreport |  | | Überraschungssieger und mehr | | Die "Anbieter des Jahres 2012" sind gekürt. In fünf Kategorien stehen die Sieger der Rankings fest, die aus den gültigen Kundenvoten des eLearningCHECK 2012 hervorgingen. Manche Überraschung war darunter. Wie auch die Erkenntnis, dass Content mit den Tools im Aufmerksamkeitswert gleichzieht. Lesen Sie jetzt alle Details!
Zum eLearningCHECK-Report | | | | | | | | | | | | | | |
|
Copyright © CHECK.point eLearning/INFObases GmbH
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung entsprechend dem Urhebergesetz unzulässig und strafbar.
|