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Der Begriff "Webinar" kann zu Abmahnungen führen

Hamburg, Juli 2020 - Der dvct empfiehlt allen TrainerInnen und Coachs, den Begriff "Webinar" aus urheberrechtlichen Gründen nicht weiter zu verwenden und stattdessen auf die Bezeichnung "Online Seminar" oder ähnliche Begriffe auszuweichen. Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite, da der Begriff "Webinar" bereits seit 2003 als Wortmarke geschützt ist. Zwar lässt sich darüber diskutieren, ob der Begriff zwischenzeitlich zum allgemeinen Sprachgebrauch gehört und deshalb nicht mehr geschützt werden kann. Jedoch warnt der dvct vor der Verwendung dieses Begriffes, bis eine rechtssichere Entscheidung getroffen wurde.

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Lehrformate

Der Verband für Coaching und Training e.V. befragt Mitglieder

Hamburg, Juli 2016 - "Neuland" sind Internet und soziale Medien schon lange nicht mehr. Viele Branchen wie Einzelhandel, Tourismus, Bankenwesen oder die Musikindustrie sind mit der rasanten Entwicklung des Internets praktisch neu erfunden worden. Auch ins Coaching und Training halten digitale Medien Einzug. Doch können Videosessions, Emails, Webinare, Online-Tests oder eLearning-Management-Systeme die persönliche Begegnung zwischen Klient und Coach oder Trainer ersetzen? Der Deutsche Verband für Coaching und Training e. V. (dvct) will es wissen und befragt im Juli seine Mitglieder. Die Ergebnisse werden im Herbst 2016 veröffentlicht.

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