Erste Bilanz:

Mittelstand fordert: Qualifizierungschancengesetz muss überarbeitet werden

Berlin, Oktober 2022 - Ernüchternde Bilanz nach knapp vier Jahren: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) hat seit seinem Bestehen wenig für die Qualifizierung der Menschen in Deutschlang bewirkt. "Nach etwa vier Jahren Qualifizierungschancengesetz stellen wir fest, dass nur eine von tausend Personen in Deutschland durch das QCG gefördert wird. Das kann für eine Wirtschaftsnation nicht akzeptabel sein", kritisiert Thiemo Fojkar, Vorsitzender der Kommission Bildung im Bundesverband Der Mittelstand. BVMW. 

Anlässlich einer ersten großen Bilanz des Gesetzes tagte die Kommission jetzt zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bundestag, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Aus einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wird ersichtlich, dass die größten Hürden für den Erfolg des QCGs die fehlende Bekanntschaft bei KMU sowie der hohe Bürokratieaufwand sind, der mit dem Gesetz einhergeht. "Die Aufforderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann daher nur lauten, das QCG zu entbürokratisieren, damit es zu einer Verbesserung bei der Beantragung kommen kann", so Fojkar weiter. Außerdem brauche es einen vereinfachten rechtlichen Rahmen, um die praktische Umsetzung durch Institutionen, wie die Bundesagentur für Arbeit, zu verbessern.

"Die Unternehmen benötigen außerdem eine Vorstellung, in welche Richtung die Politik das Land und die Wirtschaft entwickeln und transformieren will. Es kann nicht sein, dass keine passenden Weiterbildungsangebote gefunden werden", betont Fojkar. Aber auch Unternehmen, Bildungsträger und Beschäftigte seien in der Holschuld und müssten sich zusammenschließen, um in gemeinsamer Sache Angebot und Nachfrage zu vereinen.

Das Qualifizierungschancengesetz ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten mit dem Ziel, die Chancen für Qualifizierungen zu stärken. Beschäftigte erhalten auf Basis des Gesetzes grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung - auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, - wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.