ETLA

Adobe: Rahmenverträge für Schulen und Hochschulen

München, November 2013 - Adobe Systems hat mit dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) sowie dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) bundesweit gültige Rahmenverträge zur Lizenzierung von Adobe-Software an Bildungseinrichtungen abgeschlossen. Mit den Rahmenverträgen bietet Adobe ein neues Mietlizenzmodell namens ETLA ("Enterprise Term License Agreement") an. Deutsche Schulen und Hochschulen können sich den Rahmenverträgen unkompliziert anschließen, was sowohl Planung, Kostenkalkulation, Beschaffung als auch die Verwaltung der Programme für Bildungseinrichtungen stark vereinfacht.

Laut einer aktuellen Studie, für die im Auftrag von Adobe weltweit mehr als 4.000 Eltern und Lehrer zu Barrieren in Bildungssystemen befragt wurden, ist eine bessere Integration von Technologien zur Förderung der Kreativität auch dringend notwendig. So stellen 71 Prozent der befragten Lehrer in Deutschland fest, dass sie mehr für die wichtige Kreativitätsvermittlung im Unterricht tun könnten, ihnen jedoch schlichtweg die Mittel dafür fehlen.

Kreativität – das Hauptfach der Zukunft

Zwei Drittel der befragten Pädagogen aus Deutschland sind sich einig, dass Kreativität eine tragende Säule der Wirtschaft ist und die effektive Förderung die Entwicklung des Landes vorantreibt. Die überwiegende Mehrheit der befragten Eltern und Lehrer ist sich zudem einig, dass Kreativität, Innovationsvermögen und Medienkompetenz wichtige Lernfelder der Zukunft sind und Kreativität im Bildungsumfeld in den nächsten 25 Jahren sogar noch stärker an Bedeutung gewinnen wird. Dabei ist in vielen Lehrbereichen der Einsatz neuer Medien unter kreativen Aspekten bereits vorgesehen, doch allzu oft fehlen die Ressourcen.

Es fehlt an Werkzeugen sowie an der Zeit für die Vermittlung und Umsetzung innovativer Ideen im Schulalltag. 81 Prozent der Lehrer besitzen derzeit nicht die richtigen Tools, um Kreativität bei Schülern und Studenten effektiv zu fördern. Eine logische Schlussfolgerung daraus ist, dass sich die befragten Lehrer für einen Wandel von Lehrplänen und Studieninhalten aussprechen und die bessere Integration von Werkzeugen zur Kreativitätsförderung in die Lehrpläne fordern.

"Die richtigen Werkzeuge ermöglichen es Schülern, zu experimentieren – komplexe Themen werden einfacher verstanden und innovative Lösungswege entwickelt. Durch die Nutzung neuer Medien haben Schüler die Chance, sich im eigenen Lerntempo zu bewegen – das motiviert und gibt Selbstvertrauen", sagt Trevor Bailey, Senior Director, Worldwide Education, Adobe Systems.

Kostenvorteile durch ETLA-Rahmenverträge mit FWU und LRZ

Um den besonderen Anforderungen von Bildungseinrichtungen gerecht zu werden, bietet Adobe Schulen und Hochschulen seit diesem Jahr ein neues Mietlizenzmodell namens ETLA ("Enterprise Term License Agreement"). Über den Beitritt der Bildungseinrichtungen zu einem Rahmenvertrag werden Software-Lizenzen für Adobe Creative Cloud-Produkte gemietet, was allerhand Vorteile gegenüber Kaufverträgen bietet. Das Mietlizenzmodell erleichtert die Planbarkeit sowie die Kostenkalkulation der Softwareanschaffungen für Bildungseinrichtungen, da Kosten für die Softwarelizenzen künftig auf Basis beschäftigter Vollzeitmitarbeiter berechnet werden. Mit der Ermittlung des Lizenzbedarfs per Mitarbeiter statt per Computer entsteht ein signifikanter Preisvorteil gegenüber der traditionellen Kauflizenzierung.

Software bleibt immer auf dem aktuellsten Stand

Kostenfreie Updates auf die jeweils aktuellsten Software-Versionen sind standardmäßig in den Mietlizenzen der Rahmenverträge enthalten. Kostenpflichtige Upgrade-Pläne gehören so der Vergangenheit an, wodurch Bildungseinrichtungen ihre EDV-Kosten senken und sie langfristig transparent sowie planbar halten. Zusätzlich haben alle teilnehmenden Einrichtungen eine "Work-at-home"-Möglichkeit, mit der sich Lehrkräfte auch zu Hause auf den Unterricht vorbereiten können. Damit auch Schüler und Studenten die Creative Cloud-Tools in ihrer Freizeit einsetzen können, besteht die Option, sie in die Lizenzstaffelung mit einzubeziehen. So können alle Schüler, Dozenten und Verwaltungsangestellte innerhalb der Einrichtung immer die aktuellsten Versionen der Creative Cloud-Werkzeuge für Lern- und Privatzwecke nutzen.

Das Angebot der Rahmenverträge senkt den Aufwand des Vertragsmanagements für alle Bildungseinrichtungen um ein Vielfaches, da bei Beitritt für alle Teilnehmer die jeweiligen Konditionen der verabschiedeten Rahmenverträge gültig sind. Der Rahmenvertrag für Schulen wurde im ersten Schritt zwischen Adobe und dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) abgeschlossen. Schulen können diesem Vertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb eines Kalenderjahres beitreten, die Gesamtlaufzeit beträgt drei Jahre. Die gleichen zeitlichen Modalitäten bietet auch der Rahmenvertrag für Hochschulen, der zwischen Adobe und dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) in München vereinbart wurde, lediglich das Startdatum des Hauptvertrags unterscheidet sich.

"Die Bezahlbarkeit der Materialien steht für Schulen mit begrenzten finanziellen Mittel im Vordergrund, damit gehen die neuen Rahmenverträge in die richtige Richtung. Der professionelle Umgang mit digitalen Medien – auch als vierte Kulturtechnik bezeichnet – ist eine anspruchsvolle Bildungsaufgabe für Schulen und Hochschulen," sagt Ulrich Vormwald, Leiter der Stabsstelle Wissensmanagement im Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Hessen.

"Lernzeit ist nicht nur die Zeit, in der es um den Erwerb von faktenrelevantem Wissen geht. Es kommt vielmehr auf die Aneignung kreativer Methoden im Lernen und Denken an. Kreativität beinhaltet die Fähigkeit, sich schnell auf wechselnde Bedingungen einzustellen und erleichtert jungen Menschen damit das Leben in der mittlerweile hochdynamischen Gesellschaft."