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Grundgebühr der FernUniversität unzulässig
Hagen, März 2017 - Die Grundgebühr im alten Gebührenmodell der FernUniversität in Hagen ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in Münster zwar von der Hochschulabgabenverordnung, aber nicht vom Gesetz gedeckt. Das machte das Gericht nach der Anhörung am 28. März 2017 in seiner mündlichen Urteilsverkündung klar. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Gericht hat damit das Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vom April 2015 bestätigt.
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