eLearningCHECK 2018

Hier hat "König Kunde" das Sagen

Berlin, November 2017 - "Der Kunde ist König", lautet eine alte Unternehmerweisheit. Glaubt man Marketingexperten, kostet ein Neukunde dreimal so viel wie ein wiederkehrender Kunde. Auch bauen viele Unternehmen ihren Erfolg in erster Linie auf der Treue ihrer Stammkunden auf. Hohe Kundenzufriedenheit und eine schnelle Reaktion auf Kundenanforderungen sind daher für einen Großteil der Unternehmen überlebenswichtig. Der eLearningCHECK hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kundenzufriedenheit der deutschsprachigen eLearning-Branche transparent zu machen. Hierbei schlagen die Kundenerfahrungen mit Produktqualität, der Einhaltung von Zeitplänen, der Budgettreue, mit dem Support, dem Preis-Leistungs-Verhältnis und manches mehr zu Buche.

ELearning-Dienstleister, die erstklassig abschneiden, können in ihrer jeweiligen Kategorie den Titel des "Anbieters des Jahres 2018" erringen. Alle bisherigen Gewinner sind sich einig: Eine Trophäe, die von den eigenen Kunden verliehen wird, hat besonderen Wert. Nehmen Sie sich dafür zehn bis 15 Minuten Zeit und beantworten Sie den eLearningCHECK-Fragebogen!

Die strukturierten Fragebögen beziehen sich auf die Kategorien:

  • Beratung
  • Mobile Learning
  • Learning-Management-Systeme (kommerziell und Open Source)
  • Autorentools
  • Standard-Content (alle Inhalte)
  • Individuelle Content-Erstellung

Wissenschaftlich betreut wird die Erhebung von studiumdigitale, der zentralen eLearning Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt. Medienpartner managerSeminare unterstützt das Vorhaben. Der eLearningCHECK 2018 ist bis 1. Dezember 2017 online.

Die Bearbeitungszeit eines Fragebogens liegt bei durchschnittlich zehn bis 15 Minuten. Die TeilnehmerInnen können auch mehrere Fragebögen in unterschiedlichen Kategorien oder für verschiedene Dienstleister ausfüllen. Jeder, der sein Votum abgeben möchte, muss sich zum eLearningCHECK 2018 anmelden - auch dann, wenn er oder sie Abonnent des CHECK.point eLearning-Newsletters ist, da die Daten des Kundenvotums separat und ausschließlich für die Bewertung erhoben werden.