FAF-Bildungskalender 2018

Weiterbildungsverpflichtung für Finanzdienstleister

Wien, Januar 2018 - Ab diesem Jahr sind österreichische Finanzdienstleister zur Sicherung der Beratungsqualität gesetzlich zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Die Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF) bietet mit Jahresbeginn 2018 allen betroffenen Berufsgruppen zertifizierte Weiterbildungsmodule mit größtmöglicher Flexibilität an. Teilnehmer können berufsbegleitende Blockseminare buchen oder zwischen Blended Learning und jederzeit buchbaren Online-Seminaren wählen.

Versicherungsmakler und -agenten, Vermögensberater und deren Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen (WPF) und -dienstleistungsunternehmen (WPDLU), deren Kooperationspartner, Wertpapiervermittler (seit 2012) – sie alle müssen sich ab sofort regelmäßig einer Fortbildung unterziehen. Themenbereich und Stundenausmaß variieren je nach Berufsgruppe.

Weiterbildungspflichtige können die vom Gesetzgeber anerkannten, zertifizierten FAF-Kurse in derzeit drei Bundesländern, Oberösterreich, Steiermark und Wien, absolvieren. Die einzeln buchbaren Module umfassen die Kategorien Veranlagung, Finanzierung, Versicherung sowie Spezialthemen und finden halb- oder ganztägig statt. Zudem werden die FAF-Lehrgänge vom Institute of Financial Planning (IFP) entsprechend ihrem CPD-Schema (Continuous Professional Development) anerkannt.

Konsequenzen für Bildungsmuffel

Die Sicherung des Qualitätsstandards in der Finanzberatung ist eng mit Wissen und laufender Fortbildung verknüpft. Wer die regelmäßige Weiterbildung daher nicht Ernst nimmt, muss aber zukünftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und läuft Gefahr, dass Haftungsdächer ihre Kooperationsverträge kündigen. "Alle FAF-Weiterbildungsmodule, Ausbildungen und Seminare sind stets berufsbegleitend konzipiert und bieten jedem Teilnehmer höchste Flexibilität bei der seiner Weiterbildung und Karriereplanung. Darüber hinaus bieten wir Online-Seminare zu Spezialthemen wie Terrorbekämpfung & Geldwäsche, Steuerrecht oder MiFID II und speziell für Unternehmen individuelle Lösungen für das Outsourcing ihrer Bildungsprogramme." Resümiert FAF-Präsident Siegfried Prietl.